Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel.
Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld an die Direktkreditgeber_innen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmerin (Haus-GmbH oder Hausverein) gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht-nachrangigen Gläubiger_innen bedient und dann erst die Direktkreditgeber_innen.
Im Direktkredit-Vertrag sind folgende Punkte geregelt: Kreditbetrag, Verzinsung, Kündigungsfrist, Rangrücktrittsklausel, Anlagevolumen und Zweck.
1) Kreditbetrag
Sie können uns einen Kredit in Höhe von € 500,- oder mehr zur Verfügung stellen. Bei großen Beträgen gibt es auch die Möglichkeit, den Betrag auf mehrere Projekte aufzuteilen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich persönlich.
2) Verzinsung
Wir können keine hohen Zinsen zahlen, wenn wir den sozialen Charakter des Projekts erhalten wollen. Eine niedrige Zinsbelastung garantiert dauerhaft günstige Mietpreise und erlaubt uns, unsere Bankkredite schneller zu tilgen. Eine private Bereicherung durch Gewinne oder Spekulation ist durch das besondere Modell des Mietshäuser Syndikats ausgeschlossen.
Sie können Ihren Direktkredit unabhängig von Höhe und Kündigungsfrist entweder zinslos gewähren, um das Projekt zu unterstützen, oder mit einem festen Zinssatz verzinst.
Sofern Sie sich nicht anders äußern, werden die Zinsen am Ende des Jahres dem bereits angelegten Betrag zugeschlagen. Alternativ können die Zinsen auch ausbezahlt werden. Dies sollten Sie gegebenenfalls auf dem Kreditvertrag vermerken.
3) Kündigungsfrist
Sie können Ihr Geld mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten oder mehr bei uns anlegen. Kredite mit langen Kündigungsfristen sind für uns besonders hilfreich, weil sie eine hohe Planungssicherheit und niedrige Verwaltungskosten mit sich bringen. Gerade bei großen Kreditsummen ist das für uns wichtig.
Wir bitten Sie, die vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten, damit wir sicher planen können. Ein fairer Umgang mit Geld ist uns jedoch wichtig, daher werden wir uns bemühen, die Rückzahlung des Geldes bei Bedarf auch vorzeitig zu ermöglichen.
4) Rangrücktrittsklausel
Für den Fall eines ökonomischen Engpasses des Projekts können Direktkredite nicht sofort zurückgezahlt werden, wenn dadurch das Projekt zahlungsunfähig würde. Außerdem ist durch die Rangrücktrittsklausel festgelegt, dass im Insolvenzfall stets alle anderen Schuldner, insbesondere die Banken, zuerst ihr Geld zurück bekommen, bevor die Direktkreditgeber_innen bedient werden. Den genauen Inhalt der Rangrücktrittsklausel finden Sie im Direktkreditvertrag.
5) Zweck
Die Direktkredite sind die Finanzierungsgrundlage für die Häuser auf dem Bau-Areal Gutleutmatten in Freiburg. Die Projekte LAMA und Luftschloss haben jeweils ein Haus mit 13 Wohnungen gebaut und bereits bezogen, das Projekt schwereLos baut ein Haus mit 19 Wohneinheiten und einer Kita, das im April 2018 bezugsfertig ist. Ihr Direktkredit ermöglicht damit eine dauerhafte, sozialgebundene Vermietung und die Verwaltung der Gebäude in Selbstorganisation.
6) Anlagevolumen
Sowohl die drei Haus-GmbHs (Luftschloss GmbH, Lamakat GmbH und schwereLos GmbH) als auch ihre Hausvereine (Luftschloss e.V., Hausverein LAMA e.V. und Hausverein schwereLos e.V.) nehmen jeweils Direktkredite (Nachrangdarlehen) an. Im Rahmen des Vermögensanlagengesetzes gelten sie somit als die Emittenten der Vermögensanlagen, die sich durch ihren Zinssatz unterscheiden. Im Rahmen jeder einzelnen Vermögensanlage werden maximal 20 Nachrangdarlehen oder aber innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als insgesamt 100.000 Euro angenommen.
Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.
Gerne informieren wir Sie auch persönlich in einem Telefonat oder bei einem Treffen über die Risiken einer Kreditvergabe und besprechen Ihre Wünsche hinsichtlich Zinsen, Kündigungsfristen und Laufzeit. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder direkt bei der jeweiligen GmbH.